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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zweck

Zweck des Laufgelages ist es, neue Kontakte zu knüpfen, den interkulturellen Austausch zu fördern sowie sich kulinarisch auszutauschen. Die Veranstaltung wird von der VWI Hochschulgruppe Erlangen-Nürnberg. e.V. (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) organisiert.

§ 2 Gültigkeit

(1) Diese AGB gelten zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des Laufgelages (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt). Durch die Anmeldung und das Leisten der Teilnahmegebühr schließt der Teilnehmer mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Anmeldung mehrerer Personen bei einem Anmeldevorgang vertritt der durchführende Teilnehmer die übrigen Teilnehmer und der Veranstalter schließt mit jedem Teilnehmer einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.

(2) Jeder Teilnehmer erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers, die mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Widerspruch stehen, finden keine Berücksichtigung.

(3) Innerhalb dieses Vertragsverhältnisses behalten diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen auch dann Gültigkeit, wenn bei Inanspruchnahme weiterer Dienste nicht gesondert darauf hingewiesen wird.

§ 3 Vertragsabschluss und Laufzeit

(1) Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich für das Laufgelage angemeldet hat. Die Anmeldung geschieht ausschließlich über das Formular auf der Laufgelage Homepage (www.laufgelage.de/anmeldung) oder an einem der offiziellen Laufgelage Anmeldestände.

(2) Durch Vertragsschluss stimmt der Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

(3) Der Vertrag endet automatisch mit Ende des Laufgelages.

(4) Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. Wir behalten uns das Recht vor, insbesondere bei einer zu hohen Anzahl von Anmeldungen, gegebenenfalls eine Absage auszusprechen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Voraussetzung für die Teilnahme ist zudem, dass eine Küche pro Team in Erlangen bzw. dem Einzugsgebiet des Laufgelages vorhanden ist.

§ 4 Datenschutz

(1) Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Verwendung seiner Daten zur Durchführung der Veranstaltung ein. Diese werden nur in dem Umfang verwendet, wie es zu einem reibungslosen Ablauf notwendig ist. Nach Zustimmung werden die Daten zur Information über zukünftige Laufgelage Veranstaltungen genutzt.

(2) Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Weitergabe einer Daten an diejenigen Teilnehmer ein, die er am Tag der Veranstaltung trifft. Jeder Teilnehmer ist angehalten, verantwortlich mit den Daten Anderer umzugehen, diese nur für die Veranstaltung zu verwenden und nach dieser zu löschen. Dies gilt insbesondere für die kommerzielle Nutzung der Daten, bspw. zu Werbezwecken. Eine Haftung des Veranstalters für eventuellen Missbrauch ist ausgeschlossen.

(3) Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer der Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe der Daten an Dritte ein. Dazu gehören Dritte die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind. Damit inbegriffen sind Google, Microsoft, Strato und weitere.

§ 5 Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und den Inhalt der Angaben in den Anmeldedaten der Teilnehmer oder für sonstige durch Teilnehmer bestimmte Inhalte. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen.

(2) Für die Kenntniserlangung von Daten durch unbefugte Dritte haftet der Veranstalter nicht. Ebenso entfällt die Haftung bei dem Missbrauch von Daten, die der Teilnehmer selbst Dritten zugänglich macht oder gemacht hat.

(3) Jeder Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden ab, die sich aus der Teilnahme am Laufgelage ergeben kann, insbesondere nicht für Wegeunfälle, verdorbenes Essen oder Schäden an Wohnungseinrichtungen.

(4) Der Betreiber ist bemüht sicherzustellen, dass der Betrieb des Services ordnungsgemäß ausgeführt wird. Für eine vollumfängliche, ununterbrochene Nutzbarkeit wird keine Garantie übernommen.

§ 6 Pflichten der Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der Informationen, die er zu seiner Anmeldung bereitstellt, verantwortlich.

(2) Falls der Teilnehmer die ihm anvertrauten Daten Dritter zu kommerziellen Zwecken verwendet und/ oder mit seiner Anmeldung geschäftliche Interessen verbindet, verpflichtet er sich, an den Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 5.000,00 für jede nachgewiesene, schuldhafte Zuwiderhandlung zu zahlen. Hiervon bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche unberührt.

§ 7 Einbeziehung Dritter

Der Veranstalter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

§ 8 Veranstaltungsflächen; Einlass; Einlasskontrolle

(1) Die Veranstaltungsfläche umfasst sämtliche beim Laufgelage teilnehmende Discotheken und Bars, sowie sämtliche zusätzlich ausgewiesene Flächen in und um Erlangen. Ebenfalls die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Räume.

(2) Der Zutritt zu den Veranstaltungsflächen ist nur mit unbeschädigter Teilnahmebescheinigung oder Teilnahmeband gestattet.

(3) Beim Zutritt zu den Veranstaltungsflächen kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden.

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer den Einlass zu den Veranstaltungsflächen aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Teilnehmers, wenn der Teilnehmer offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Teilnahmebestätigung ihre Gültigkeit, die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet.

§ 9 Hausrecht, Verhaltensregeln; Fotografien und Filmen

(1) Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal, wie auch von Kooperationspartnern und deren Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Teilnehmern ist es insbesondere untersagt, auf den Veranstaltungsflächen gefährliche Gegenstände mitzuführen; körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben; ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen; Bereiche und Räume zu betreten, die für Teilnehmer nicht freigegeben sind.

(2) Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

(3) Teilnehmer, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter von den Veranstaltungsflächen verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Teilnehmer eine Straftrat wird der Teilnehmer sofort und ohne Vorwarnung von den Veranstaltungsflächen verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

(4) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Teilnehmer vom Veranstaltungsort, verliert die Teilnahmebestätigung ihre Gültigkeit, die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

§ 10 Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton-, Bild/Ton-Aufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Berichterstattungen in allen Medien, eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bild/Ton-Trägern, sowie für Bewerbung der Veranstaltung, zu Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

§ 11 Absage oder Abbruch der Veranstaltung

(1) Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Abbruch schuldhaft vom Veranstalter verursacht wurde.

(2) Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Teilnehmer, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

§ 12 Verbotene Gegenstände

Auf den gesamten Veranstaltungsflächen sind verboten: Waffen und gefährliche Gegenstände aller Art. Auf einzelnen, durch Kooperationspartner zur Verfügung gestellten, Flächen kann es zudem zu Sonderregelungen kommen (z.B. Verbot des Mitführens eigener Getränke).

§ 13 Abmeldung

(1) Eine Abmeldung vom Laufgelage ist bis zum Ende der Anmeldefrist durch den Abmeldelink in der Anmeldebestätigung oder per E-Mail an laufgelage@vwi-erlangen.de möglich. Nicht bezahlen ist keine gültige Abmeldung. Bei Abmeldung binnen der Anmeldefrist wird eine bereits gezahlte Teilnehmergebühr erstattet. Nach Ende der Anmeldefrist kann die Gebühr nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

(2) Für eine wirksame Abmeldung muss ein triftiger Grund vorliegen. Leichte Krankheiten oder alternative Termine stellen keinen triftigen Grund dar. Eine Abmeldung führt nicht automatisch zu einer Erstattung des Teilnahmebeitrags.

§ 14 Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand Erlangen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.